Zugewinnausgleich bei Scheidung verständlich berechnen
Der Zugewinnausgleich nach §§ 1373 ff. BGB regelt den Ausgleich während der Ehe erzielter Vermögenszuwächse. Unser Rechner erstellt eine überschlägige technische Vermögensübersicht; er ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
Gesetzliche Grundlagen (§§ 1373–1384 BGB)
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen der Ehegatten grundsätzlich getrennt. Für den Zugewinn werden Anfangs- und Endvermögen nach den gesetzlichen Regeln verglichen. Vereinfacht erhält der Ehegatte mit dem geringeren Zugewinn die Hälfte der Differenz; gesetzliche Begrenzungen und Sonderfälle sind zusätzlich zu prüfen.
Die VPI-Indexierung (Inflationsausgleich)
Der Rechner passt das Anfangsvermögen technisch anhand des Verbraucherpreisindexes (VPI) an, um die Kaufkraftveränderung abzubilden. Ob diese Methode und die verwendeten Werte im konkreten Fall passen, muss anhand der Umstände geprüft werden.
Wie berechnet sich der Zugewinn?
| Berechnungsschritt | Ehegatte A |
|---|---|
| Anfangsvermögen | 20.000 € |
| Indexiertes Anfangsvermögen | 25.000 € (angenommener Faktor 1,25) |
| Endvermögen | 100.000 € |
| Erzielter Zugewinn | 75.000 € |
Zugewinn = Endvermögen − indexiertes Anfangsvermögen
100.000 € − 25.000 € = 75.000 €
Der Faktor 1,25 ist eine Rechenannahme, kein tatsächlicher VPI-Wert. Das Beispiel lässt weitere Positionen, Korrekturen und gesetzliche Besonderheiten außer Betracht.